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200 Jahre Reichsdeputationshauptschluß

Klueting, Harm (Hg.): 200 Jahre Reichsdeputationshauptschluß. Säkularisierung, Mediatisierung und Modernisierung zwischen Altem Reich und neuer Staatlichkeit. Tagung der Historischen Kommission für Westfalen vom 3.-5. April 2003 in Corvey.
Münster: Aschendorff 2005. 432 S.
(Schriften der Historischen Kommission für Westfalen, Bd. 19)
ISBN 978-3-402-05616-5; Preis: 32,00 Euro

Am 25. Februar 1803 wurde in Regensburg der Reichsdeputationshauptschluß (RDHS) verabschiedet. Als Folge der verlorenen Kriege Österreichs und Preußens gegen das revolutionäre Frankreich und der französischen Annexion der linksrheinischen Gebiete, in deren Abtretung Kaiser Franz II. im Frieden von Lunéville von 1801 eingewilligt hatte, und zur Entschädigung der Fürsten, die dadurch auf der linken Rheinseite ihre Länder verloren hatten, regelte dieses letzte Reichsgesetz des Alten Reiches die Säkularisation und Mediatisierung der geistlichen Fürstentümer auf der rechten Rheinseite. Artikel 35 des RDHS ermöglichte den Fürsten darüber hinaus die Säkularisation sämtlicher Klöster und Stifte sowohl in ihren durch den RDHS erlangten Entschädigungsländern, d.h. den bisherigen geistlichen Fürstentümern, als auch in ihren alten Herrschaftsgebieten und die Einziehung ihres gesamten Besitzes. Westfalen, mit den Fürstbistümern Münster und Paderborn und dem zum Kurfürst-Erzbistum Köln gehörenden Herzogtum Westfalen sowie mit einer Vielzahl großer und kleiner Klöster um 1800 – neben dem überwiegend protestantischen preußischen Westfalen der Grafschaften Mark, Ravensberg und Tecklenburg und dem Fürstentum Minden, der 1803 ebenfalls mediatisierten Reichstadt Dortmund und einer Reihe kleiner reichsgräflicher Herrschaftsgebiete – ein überwiegend katholisches und durch geistliche Herrschaft geprägtes Land, gehörte zu den Regionen des 1806 erloschenen Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation, in denen die „Säkularisation von 1803“ große Bedeutung besaß und tiefgreifende Veränderungen bewirkte. Das verbindet das hochstiftisch-katholische Westfalen mit den katholischen Landesteilen Bayerns und Baden-Württembergs, dem katholischen Rheinland im Bereich der heutigen Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland, in dessen linksrheinischem Teil die Säkularisation eine französische Angelegenheit und ein Vorgang des Jahres 1802 war, und mit den katholischen Landstrichen Niedersachsens und Thüringens. Nach der Säkularisation von 1803, nach dem Ende des Alten Reiches 1806 und nach dem Untergang der napoleonischen Staatsschöpfungen Großherzogtum Berg und Königreich Westphalen 1813 hatte Westfalen in Gestalt der 1816 gegründeten preußischen Provinz Westfalen und als Teil des überwiegend protestantischen preußischen Staates ein ganz anderes Gesicht als zuvor.

Die 200. Wiederkehr der Verabschiedung des RDHS war für die Historische Kommission für Westfalen Anlaß für eine große wissenschaftliche Tagung, die im April 2003 in der ehemaligen Benediktiner-Reichsabtei Corvey an der Weser stattfand. Weil die Säkularisation von 1803 ein allgemeines, nicht auf Westfalen beschränktes Phänomen war, galt die Tagung auch Bayern, dem Rheinland und dem baden-württembergische Oberschwaben. Einbezogen wurden aber auch die Zusammenhänge von „Säkularisation“ und „Säkularisierung“, das Staat-Kirche-Verhältnis vom Mittelalter bis zur Gegenwart, der Umgang mit dem Kirchengut im Alten Reich vor 1803, gesellschaftliche Wandlungsvorgänge der Zeit „um 1800“ und Rechtsfragen des Jesuiten- und Säkularisationsgutes mit Aktualität bis in die Gegenwart.

Rezensionen:
— Archivpflege in Westfalen, Heft 64 (2006), S. 54-55 (Gunnar Teske).

— Düsseldorfer Jahrbuch 77 (2007), S. 415-416 (Max Plassmann).

— Das Historisch-Politische Buch 54, Heft 6 (2006), S. 654 (Martin Lätzel).

— Historische Zeitschrift 284 (2007), S. 485-486 (Rudolf Lill).

— Jahrbuch für Westfälische Kirchengeschichte 102 (2006), S. 628-630 (Karl-Friedrich Wiggermann).

— Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung 114 (2006), S. 479-480 (Bernhard Demel).

— Rheinische Vierteljahrsblätter 71 (2007), S. 403-405 (Helmut Berding).

— Theologische Literaturzeitung 132, Hefte 7/8 (2007), Sp. 813-815 (Detlef Döring).

— Theologische Revue 103, Nr. 2 (2007), S. 145-148 (Klaus Unterburger).

— Westfälische Forschungen 57 (2007), S. 636-639 (Wolfgang Burgdorf).

— Zeitschrift für Kirchengeschichte 117 (2006), S. 396 (Peter Blickle).

 

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